Das LuiseSteiner

Team

RECHTSBINDENDE VERTRAGLICHE VEREINBARUNG

  • Mahn- und Inkassokosten:
    Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen. Als Verzugszinsen werden ab dem 60. Tag des Zahlungsverzuges 8% Zinsen verrechnet. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
    Der Vertragspartner = Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns dadurch entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit Sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, die sich aus der Verordnung des BMWA für die Höchstsätze der Inkassosituationen gebührenden Vergütungen ergeben, zu ersetzen.
  • Eigentumsvorbehalt:
    Bei Erteilung dieses Auftrages wird hiermit vereinbart, dass die Ware erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden übergeht. Eine Weiterveräußerung der Ware ist auf Grund des Eigentumsvorbehaltes nur dann möglich, wenn die Vorausabtretung des Weiterverkaufspreises erfolgt ist.
  • Gerichtsstand:
    Es gilt das österreichische Recht – Gerichtsstand ist Bezirksgericht Gmunden bzw. Kreisgericht Wels.