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AGB

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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dessen Geschäftspartnern (Käufer), und zwar für die Lieferung von Waren. Alle Angebote des Verkäufers erfolgen auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. 

Abwehrklausel:

Der Käufer anerkennt hiermit, dass der Verkäufer Widerspruch gegen sämtliche von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen in Papieren des Käufers erhebt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden vom Verkäufer nicht anerkannt, außer der Verkäufer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

Angebot/Vertrag:

Angebote des Verkäufers gelten als unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, sobald der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Reine Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen vom Verkäufer stets berichtigt werden. 

Preise:

Die Preise (im Händlerbereich) sind jeweils Netto ohne Umsatzsteuer angegeben. Versandkosten, Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben für Lieferungen trägt der Käufer. 

Lieferung:

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung (Verlassen des Lagers des Verkäufers gilt als fristwahrend). Wenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungen ist, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, darf der Verkäufer die Versandart und die Verpackungsweise nach freiem Ermessen wählen. Fälle höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist entsprechend. 

Gefahrenübergang:

Nutzung und Gefahr gehen mit dem Verlassen des Werks durch die Ware auf den Käufer über. 

Zahlung:

Wenn keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, sind Rechnungen bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. 

Aufrechnungsverbot:

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder wegen sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 

Zahlungsverzug:

Wenn der Käufer mit einer Zahlung im Verzug ist, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt die Lieferfrist für ausständige Ware entsprechend zu verlängern. Sämtliche Mahnungen sind kostenpflichtig. 

Eigentumsvorbehalt:

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Weiterverkauf der Ware ist nur unter der Bedingung zulässig, dass der Käufer seine Forderung aus dem Verkauf an Dritte an den Verkäufer abtritt. Der Käufer erklärt durch unwidersprochene Kenntnisnahme dieser AGB, wobei die Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt, diese Forderung an den Verkäufer zur Besicherung seiner Forderungen gegen den Käufer abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet, diese Forderung in seinen Büchern durch Buchvermerk ersichtlich zu machen. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer zu verständigen, sollte die Einräumung des ersten ungeteilten Ranges an der abgetretenen Forderung nicht möglich sein (weil bspw. der Käufer auf Basis Globalzession von seiner Bank kreditfinanziert ist und daher der Buchvermerk automatisch zu Gunsten seiner Bank generiert wird). Auf Verlangen des Verkäufers ist diesem Bucheinsicht zu gewähren solange offene Forderungen desselben bestehen. 

Gewährleistung:

Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 UGB. Der Verkäufer hat jeden im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden, die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden, Mangel zu beheben. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Lieferung (Verlassen des Werks), wenn der Mangel bei der Überprüfung der Ware nicht erkannt werden konnte. Wenn ein Mangel vorliegt, für welchen den Verkäufer die Gewährleistungspflicht trifft, kann der Verkäufer wählen, ob er eine Nachbesserung/Austausch oder eine angemessene Preisminderung vornimmt. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. 

Schadenersatz und Haftungsbeschränkungen:

Ansprüche nach § 933b ABGB (Regressansprüche gegenüber Vormann, der Unternehmer ist) sind ausgeschlossen. Für dem Käufer zugefügte Schäden haftet der Verkäufer bis maximal EUR 5.000,00 und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der für den Verkäufer tätigen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. 

Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn oder Verdienstentgang, Zinsverlusten, Schaden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit liegt beim Käufer. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung (Verlassen des Werks). Der Käufer hat dem Verkäufer den Schaden binnen angemessener Frist schriftlich bekannt zu geben. 

Der Käufer verzichtet im Fall der Inanspruchnahme wegen Fehler der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf Rückgriffsansprüche nach §§ 12 PHG, 1042, 1358, 1002 ff oder 1035 ff ABGB bzw. aus jedem anderen Rechtsgrund. 

Rücktritt vom Vertrag:

Der Käufer darf vom Vertrag zurücktreten, wenn ein vom Verkäufer grob verschuldeter Lieferverzug eintritt und eine angemessene Nachfrist ungenützt verstreicht. Der Verkäufer darf insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten, wenn (i) die Ausführung der Lieferung vom Käufer verzögert wird, (ii) der Verkäufer Bedenken betreffend der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat (iii) Dritte bereits vergeblich Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Käufers führen oder (iv) Zahlungsrückstände aus Vorlieferungen des Verkäufers bestehen. 

Geltendmachung von Ansprüchen:

Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Käufers innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, bei sonstigem Anspruchsverlust. 

Allgemeines:

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel wirtschaftlich möglichst nahe kommt, zu ersetzen. 

Gerichtsstand und Recht:

Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist das für Gschwandt/Oberösterreich örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.